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Berufsbedingter Umzug München

Es steht ein berufsbedingter Umzug in München an? Wir von Strasser Umzug empfehlen Ihnen, die Ausgaben für den Umzug in München als Werbungskosten geltend zu machen. Umzüge in München aus gesundheitlichen Gründen können als außergewöhnliche Belastung in der nächsten Steuererklärung deklariert werden.

Im Falle, dass Sie noch ein Umzugsunternehmen in München oder Umgebung benötigen, können Sie uns, Strasser Umzug, gerne jederzeit kontaktieren.

Voraussetzungen für berufsbedingten Umzug

Die Umzugskosten lassen sich nur als Werbekosten absetzen, wenn…

  • Verkürzter Arbeitsweg – Sie sparen mindestens 30 min Fahrtzeit einsparen, auch bei einem berufsbedingten Umzug innerhalb der gleichen Stadt. Die Fahrtzeit kann man leicht über das Navi oder Google Maps ermitteln.

  • Wenn Sie verheiratet sind, dürfen Sie nicht den gleichen Arbeitsweg zusammenrechnen. Es entsteht nur eine steuerliche Vergünstigung, wenn beide einen unterschiedlichen Weg haben und dabei jeweils mind. 30 min durch den berufsbedingten Umzug einsparen.

  • Wechsel des Arbeitsplatzes – der Arbeitgeber zieht um, dann handelt es sich auch um einen berufsbedingten Umzug.

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen – bei bestimmten Berufen ist ein Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes auch ein berufsbedingter Umzug, beispielsweise der Arzt, der in die Nähe des Krankenhauses zieht.

  • Rückkehr aus dem Ausland – haben Sie im Ausland gearbeitet und ziehen jetzt nach Deutschland zurück, dann können Sie die Umzugskosten auch steuerlich absetzen.

Umzugskosten berufsbedingter Umzug

Umzugskosten, die durch einen berufsbedingten Umzug zustande gekommen sind, können vom Finanzamt ersetzt werden. Man kann zwischen Umzugspauschalen und Einzelabrechnung wählen. Beides wird hier erläutert.

Steuererstattung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber darf Umzugskosten steuerfrei erstatten, wenn die Verlegung des Wohnsitzes berufliche Gründe hat. Solche Gründe liegen dann vor:

  • wenn der Arbeitgeber den Einzug in eine Dienstwohnung fordert
  • beim Wechsel des Arbeitgebers oder erstmaligen Arbeitsantritts
  • Bei Versetzung durch den Arbeitgeber an einen anderen Ort
  • Bei Umzügen, die dazu dienen, die Fahrzeit zur Arbeitsstätte um mind. eine Stunde zu reduzieren

Das Bundesumzugskostengesetzt definiert, welche Umzugskosten für den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Die Firma muss diese nachweisen.

Keine Anerkennung dieser Kosten

Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen für Umzugskosten erhöht – ebenso die umzugsbedingten Nachhilfeunterrichtskosten für Kinder. Abziehbar sind die nachfolgenden Kosten – Arbeitnehmer machen diese als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuer geltend, Selbstständige als Betriebsausgaben in der Buchhaltung:

  • Kosten für die Spedition oder einen Miet-Lkw
  • Reisekosten für die Wohnungssuche und Umzugsvorbereitung
  • doppelte Miete und Mietausfall bis zu 6 Monate
  • Maklergebühren bei einer Mietwohnung
  • Nachhilfe für Kinder

Alle Kosten können wahlweise per Einzelnachweis mit einem Höchstsatz oder als Pauschale abgerechnet werden. Liegen die tatsächlichen Umzugskosten höher als die nachfolgenden Pauschalen, sollten die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht werden.

Aktuelle Pauschalen für Umzüge

Jeder darf Umzugspauschalen für seinen berufsbedingten Umzug angeben, aber damit sind alle Umzugskosten bedient.

Die Steuerpauschalen für die sonstigen Umzugskosten betragen ab dem ab 1. April 2019 für Verheiratete oder Alleinerziehende 1.622 €, Ledige 811 €, Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt 357 €.

Unter diese Pauschalen fallen folgende Kosten:

  • Trinkgelder für Möbelpacker und Helfer – auch Bewirtungskosten
  • Fachgerechter Ab- und Aufbau von Einbauküche, Lampen und elektrischen Geräte
  • Fachgerechtes Anbringen sowie Ändern von Gardinen, Vorhängen, Rollos
  • Gebühren für Ummeldung
  • Anzeigen für Wohnungssuche
  • Kosten für Schönheitsreparaturen der alten Wohnung, sofern eine vertragliche Verpflichtung bestand – ausgenommen sind Renovierungsmaßnahmen in der neuen Wohnung

Pauschalen für einen Auslandsumzug werden zwischen Umzüge innerhalb der EU und außerhalb der EU unterteilt. Die Steuerpauschalen können geltend gemacht werden:

Umzugskostenpauschale für Auslandsumzüge 2017/2018

Umzüge innerhalb der EU         Umzüge außerhalb der EU

853,53 €                                   943,38 €

Die Umzugskostenpauschale bei einem Umzug ins Ausland wird für mitumziehende Personen (Sprich: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, etc..) weiter erhöht.

Bei Rückumzügen – also bei einem Umzug aus dem Ausland ins Inland – können 80 % der oben genannten Beträge als Pauschale geltend gemacht werden.

Strasser Umzug hilft Ihnen gerne bei Ihrem berufsbedingten Umzug, aber auch bei Fern- und Auslandsumzüge. Mit über 15 Jahren Erfahrung und mehr als 95% Schadensfreiheit sind wir der perfekte Ansprechpartner in München.

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