KFZ nach Umzug versichern

Sie wollen umziehen? Was passiert mit Ihrem Auto bzw. KFZ Versicherung? Muss ich das KFZ nach Umzug versichern?

Bei einer Ummeldung muss Ihr KFZ nicht neu umgemeldet bzw. neu versichert werden. Sie müssen dennoch den KFZ Versicherer von dem Umzug unterrichten.

Prüfen Sie die Prämien, denn es kann zu regionalen Unterschieden bei der Berechnung der Versicherungsprämien kommen. Vergleichen Sie auch die verschiedenen Versicherungen und die Leistungen. Diese können auch unterschiedlich sein.

Was ist versichert?

KFZ-Haftpflichversicherung 

– Springt ein, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden

– Ersetzt berechtigte Ansprüche

– Wehrt unberechtigte Forderungen ab 

 

Autoschutzbrief 

– Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeuges 

– Fahrzeugreparaturen, die über Pannenhilfe hinausgehen

 

Teilkasko

– Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß

– Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Bruch der Verglasung 

 

Vollkasko

– Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall 

 

Fahrerschutz

– Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Gebrauch des Fahrzeuges 

 

Auslands-Schadenschutz

– Ersetzt Ihren Personen- oder Sachschaden bei einem Unfall im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet, so als ob dieser bei Ihrer Versicherung KFZ –Haftpflichtversichert wäre 

 

Unfallmeldedienst 

– leistet aktive Hilfe und Service bei einem Unfall oder einer Panne 

– ermöglicht mit einem Unfallmeldestecker und einer Unfall-App Ihres Smartphones einen automatischen und manuellen Unfallalarm 

 

KFZ-Umweltschadenversicherung

– Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz 

 

Versicherungssumme

– die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme  je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen

 

Was ist nicht versichert?

KFZ-Haftpflichtversicherung

– Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug   

 

Fahrerschutz

– Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden aufkommt 

 

Auslandsschadenschutz

– Unfälle in Deutschland 

 

Unfallmeldedienst

– Keine Übernahmen von Kosten bei Panne 

 

Kfz-Umweltschadenversicherung

– Ansprüche die ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend gemacht werden können 

 

Deckungsbeschränkungen

– Ausgeschlossen sind z.B.  

– Vorsätzlich herbeigeführte Schäden  

– Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen

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