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Sonderurlaub bei Umzug

Sie planen einen Umzug und wissen gar nicht, wie Sie das alles an einem Wochenende erledigen wollen und überlegen, Sonderurlaub Umzug bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen?

Wir haben Ihnen mal alle wichtigsten Infos zum Thema Sonderurlaub bei Umzug zusammengetragen.

Sonderurlaub bei Umzug: Regelungen und erfolgreicher Antrag

Ein Umzug verschlingt viel Zeit. Neben dem eigentlichen Wohnungswechsel erfordert das Ummelden von Adresse und Fahrzeug einen Gang zum Bürgeramt, der meist während der Arbeitszeit stattfinden muss. Jetzt lohnt sich ein gutes Verhältnis zum Chef, denn ein genereller Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wegen Wohnungswechsels existiert nicht. Falls in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag kein Anspruch auf Umzugsurlaub festgeschrieben ist, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Vorgesetzten ein Gespräch führen.

Die rechtliche Grundlage für Sonderurlaub

Entgegen dem viel verbreiteten Glauben, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei Umzug laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).

Die Bedingungen für einen bezahlten Sonderurlaub bestehen nur dann, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeit gehindert wird. Ursachen sind die Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Verwandten (Eltern, Ehepartner, Kind) und die Betreuung von erkrankten Kindern unter 12 Jahren. Ein privater Umzug stellt damit also keine Bedingung für einen bezahlten Sonderurlaub dar.

Regelung für Sonderurlaub im Arbeitsvertrag

Vergewissern Sie sich zunächst, ob in Ihrem Arbeitsvertrag die Frage von Sonderurlaub für einen Umzug aus privaten oder dienstlichen Gründen geregelt ist. Falls Ihr Unternehmen den Umzug wünscht oder Sie wegen einer Versetzung umziehen müssen, haben Sie ausgezeichnete Chancen auf eine bezahlte Freistellung, auch falls dieser Anspruch im Arbeitsvertrag nicht abgedeckt ist.

Anlaufstelle Betriebsrat

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Urlaub bei Umzug haben, sollten Sie zunächst Ihren Betriebsrat fragen. Größere Unternehmen haben oft Betriebsvereinbarungen, die diese Frage klären. Zum Beispiel regelt die Siemens Arbeitsordnung den Anspruch auf bezahlte Urlaubstage genau.

Ihr Betriebsrat kann Sie auch über die Konditionen ihres Tarifvertrags informieren. Beispielsweise sieht der Tarifvertrag der IG Metall einen Tag bezahlten Sonderurlaub für den Umzug vor. Sollte kein Anspruch bestehen, können Sie sich bei Ihrem Betriebsrat erkundigen, ob Kollegen bezahlte Urlaubstage für Ihren Umzug erhalten haben.

Öffentlicher Dienst

Gemäß Paragraph 29 der Tarifverordnung für den öffentlichen Dienst erhalten Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte einen Tag bezahlten Urlaub für einen Umzug aus dienstlichen Gründen. Mussten Sie bereits einmal innerhalb der vergangenen fünf Jahre aus betrieblichen Gründen umziehen, haben Sie sogar Anspruch auf drei Tage. Dieser Sonderurlaub von drei Tagen kann auch gewährt werden, wenn es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse gestatten – sogar für Umzüge aus persönlichen Gründen. Im Klartext: Ihr Vorgesetzter entscheidet.

Diplomatie statt Rechtsanspruch

Auch Chefs sind Menschen und wissen, welche Ansprüche ein Umzug stellt. Beginnen Sie Ihre diplomatische Mission mit einer diskreten Umfrage im Kollegenkreis. Hat Ihr Chef in der Vergangenheit Sonderurlaub gewährt?

Auch falls diese Umfrage keine Erkenntnisse zu Tage fördert, geben Sie nicht auf. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten so früh wie möglich um einen Gesprächstermin und bereiten Sie sich vor.

Folgende Argumente helfen Ihnen beim Antrag auf Sonderurlaub Umzug:

  • Zuverlässigkeit, wenige Krankmeldungen, gute Arbeitsergebnisse: Jetzt ist nicht die Zeit, Ihr Licht unter den Scheffel zu stellen. Machen Sie klar, was Ihr Betrieb an Ihnen hat. Leistungen darzustellen hat nichts mit Prahlerei zu tun.
  • Familiäre Belastungen: Falls eine Trennung vom Partner oder eine Notlage den Umzug erfordert, offenbaren Sie Ihre Situation. Auch Ihr Chef hat Familie.
  • Ersatzleistungen: Bieten Sie an, den Sonderurlaub mit Überstunden teilweise oder ganz abzuarbeiten. Falls Sie regelmäßig für Kollegen eingesprungen sind, scheuen Sie sich nicht, das jetzt anzusprechen.
  • Diskretion: Versichern Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr Gespräch unter dem Siegel der Verschwiegenheit stattfindet.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Urlaubsantrag Sonderurlaub Umzug. Achten Sie beim nächsten Jobwechsel darauf, dass alles im Arbeitsvertrag geregelt ist, dann müssen Sie Ihren Chef nicht beknien.

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